Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der recruiting concept GmbH per 1. Januar 2025.
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind integrierte Bestandteile des Bildungsvertrags zwischen den Semirarteilnehmer:innen und der recruiting concept GmbH dar.
Im Sinne der Transparenz und Fairness wenden Sie sich bei Unklarheiten oder Fragen direkt an die Geschäftsleitung.
Kontakt Geschäftsleitung:
hello@recruitingconcept.ch, Tel. 058 058 08 80.
Allen Rechtsgeschäften zwischen der recruiting concept GmbH und ihren Vertragspartnern liegen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde; hinsichtlich der einzelnen Bildungsprogramme und -veranstaltungen werden die Rechte und Pflichten der Vertragsteile noch durch den Inhalt allfälliger Programm- oder Veranstaltungsinformationen bzw. sonstiger Mitteilungen näher bestimmt.
1. Anmeldungen
Offen ausgeschriebene Workshops und Aus- und Weiterbildungen (im Folgenden allgemein kurz als „Seminare“ bezeichnet) weisen in aller Regel eine begrenzte Zahl von Teilnehmer:innenplätzen auf. Ein Recht auf Teilnahme an Seminaren mit begrenzter Teilnehmer:innenzahl besteht nicht. Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden nach der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von uns schriftlich bestätigt wird.
2. Pflichten der Teilnehmer:innen
Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen den jeweiligen Vortragenden, sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemässen Durchführung des Seminars entgegenstehen könnte. recruiting concept GmbH ist bei schweren, wichtigen Gründen berechtigt, Teilnehmer:innen fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch recruiting concept GmbH gelten insbesondere – aber nicht ausschliesslich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung des Seminars durch den/die Teilnehmer:in, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben vom Seminar, Zahlungsverzug mit mehr als zwei Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger.
3. Leistungen, Teilnahmeentgelt und Zahlung
In den Seminarkosten sind Unterlagen im üblichen Umfang enthalten. Falls nicht anders bei der Ausschreibung angegeben, sind bei den Seminarkosten Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Teilnehmer:innen, sowie deren sonstige Auslagen, sofern in der jeweiligen Programm- oder Veranstaltungsinformation nicht angegeben. Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung und der ausgewiesenen Fälligkeit ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. Die Preise für die Seminare und Coachings / Beratungen gelten lt. der jeweils vereinbarten Regelung. Ein nur teilweiser Besuch des Seminars oder ein vorzeitiger Abbruch bedingt keine Preisminderung. Preise sind ohne Ankündigung änderbar. Für bereits gebuchte Seminare wird eine Preisgültigkeit von 6 Monaten garantiert. Sollten keine Sonderkonditionen vereinbart sein ist der Rechnungsbetrag ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mahngebühren fallen ab vier Wochen nach Rechnungslegung mit CHF 30 pro Zahlungserinnerung / Mahnung an.
Ab einem Monat nach Rechnungslegung berechnen wir 1% vom Rechnungsbetrag an Verzugszinsen je Arbeitstag.
4. Urheberrechte
Die dem/der Teilnehmer:in ausgehändigten Unterlagen und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind geistiges Eigentum der recruiting concept BmgH. Die Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von recruiting concept GmbH – gestattet.
5. Stornobedingungen
Die Stornierung von Anmeldungen ist bis vier Wochen vor Beginn des Seminars möglich, ohne dass ein Teilnahmeentgelt zu bezahlen oder ein sonstiger Schaden zu ersetzen ist. Im Falle von Stornierungen nach diesem Zeitpunkt ist ein pauschalierter – dem richterlichen Mässigungsrecht nicht unterliegender – Schadenersatz in Höhe von 50 Prozent des Teilnahmeentgelts zu entrichten.
Erfolgt die Stornierung jedoch innerhalb einer Woche vor Beginn des Seminars, beträgt dieser pauschalierte Schadenersatz 100 Prozent des Teilnahmeentgelts; in diesem Falle sind Teilnehmer:innen jedoch berechtigt, gemeinsam mit der Stornierung einen/e Ersatzsteilnehmer:in zu nominieren. Stornierungen von Anmeldungen entfalten nur eine Wirkung, wenn sie schriftlich erfolgen; für die Fristwahrung ist das Eintreffen bei recruiting concept GmbH massgeblich. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
recruiting concept GmbH behält sich vor, ein Seminar oder Lehrgänge bei Umständen von höherer Gewalt abzusagen. Die Teilnehmer:innen können keine Schaden- bzw. sonstige Ersatzansprüche einfordern. Erfolgt eine solche Absage bis zu drei Tage vor Beginn des Seminars, so erwachsen Teilnehmer keinerlei Schaden- bzw. sonstige Ersatzansprüche. Im Falle einer Stornierung innerhalb von drei Tagen vor Beginn haftet der Veranstalter unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche – für von Teilnehmer nachweislich verauslagte Anreise- und Unterkunftskosten, wobei ein solcher Schadenersatz jedoch für Fälle höherer Gewalt oder der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in solchen Fällen von recruiting concept GmbH abzugsfrei rückerstattet. Die Erkrankung von Vortragenden gilt jedenfalls als höhere Gewalt. Absagen oder Terminverschiebungen infolge von aktuellen Pandemien, insbesondere aufgrund von damit einhergehenden behördlichen Verordnungen sind als unumgänglich zu bewerten und eröffnen keinerlei Rechtsansprüche gegen den Veranstalter.
6. Regelung von Ausnahmen
Bei schweren Krankheiten oder unverschuldeten Fällen, die es einer/einem Teilnehmenden unmöglich machen, am Seminar teilzunehmen, kann die Geschäftsleitung auf Antrag der/des Teilnehmenden die Seminargebühren bis zum Ereignisdatum saldieren und den Vertrag ausserordentlich auflösen. Die/der Teilnehmende hat recruiting concept GmbH unverzüglich zu informieren und die erforderlichen Belege (Arztzeugnisse, Haftbefehl u. a.) schriftlich vorzulegen. Bei Abwesenheit vom Unterricht aufgrund von Militärdienst, Krankheit, Ferien, beruflicher Belastung oder ähnlichen Gründen besteht weder Anspruch auf Gebührenreduktion noch auf ausserordentliche Kündigung.
7. Leistungsänderungen
Im Zuge von Pandemien und regierungsseitig einhergehenden Verordnungen, insbesondere bei Lockdown und Ausgangsbeschränkungen, behalten wir uns vor, dadurch unmöglich gemachte Präsenztermine im Online-Modus abzuhalten. Diese Änderung trifft aber nur für Lerninhalte zu, deren Übermittlung online ohne Lernverluste möglich ist. Andernfalls müssten betreffende Termine verschoben werden. Um Personen bei Husten, Schnupfen, Erkältungen oder anderen ansteckenden Infektionskrankheiten die Teilnahme an Ausbildungsmodulen zu ermöglichen, setzen wir in diesem Fall im Seminarraum das Tragen einer zur Verfügung gestellten Atemschutzmaske voraus. Alle genannten Adaptierungen berechtigen – ebenso wie allfällige kurzfristige Änderungen – zu keinerlei Schadenersatzansprüchen. Die Erkrankung von Vortragenden und deren Austausch in so einem Fall gilt jedenfalls als höhere Gewalt.
8. Terminabsage
Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmer:innenzahlen oder der Erkrankung Beauftragter des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen, sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmassnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Bei Seminargrössen von weniger als 6 Teilnehmenden kann die Anzahl der Unterrichtslektionen angepasst werden durch weniger Zeitaufwand für Gruppenarbeiten, Präsentationen und Coaching.
9. Personenrelevante Nutzungsrechte
Die Bearbeitung Ihrer Daten erfolgt gemäss den Vorgaben des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die recruiting concept GmbH Ihre Daten (Personendaten und gebuchte Angebote wie z.B. Seminare) für interne Verwaltung, offizielle Behörden und zuständige Zertifizierungsstellen speichern und verwenden darf. Adressangaben können im Rahmen der Organisation intern veröffentlicht werden. Dieses Recht erlischt bei Beendigung Ihrer Ausbildung. Adressangaben werden nur für Klassen- und Absenzenlisten verwendet. Adressangaben können auch im Rahmen des Schulbetriebs weitergegeben werden, z.B. für Bücherbestellungen. Teilnehmende haben jederzeit das Recht, Werbung der recruiting concept GmbH oder von mit ihr verbundenen Unternehmen abzulehnen. Alle aktuellen und ehemaligen Teilnehmenden haben das Recht, Einblick in und Information über ihre Daten zu erhalten.
10. Versicherung und Haftung für Gegenstände
Die Versicherung ist grundsätzlich Sache des Teilnehmenden. Die recruiting concept GmbH lehnt jegliche Haftung ab. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Seminar mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt recruiting concept GmbH entgegen Teilnehmer:innen keine Haftung.
11. Gerichtsstand und Wirksamkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bisherigen Fassung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen recruiting concept GmbH und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist St. Gallen, Schweiz. Gerichtsstand ist St. Gallen und es gilt schweizerisches Recht. Änderungen und Aktualisierungen sind jederzeit vorbehalten.
1. Januar 2025, Geschäftsleitung der recruiting concept GmbH